Sachkundelehrgang Waffenrecht

Termine:         weitere Termine zur Zeit noch nicht bekannt


Zeit:               jeweils von 08.00 - 18.00 Uhr
Anmeldung:   spätestens 4 Wochen vor Kurstag bei Michael Feuerstein
(siehe unten)
                           
   mit Name, Vorname, Anschrift und Geburtsdatum (für die Meldung 
                               beim Landratsamt)
Gebühr:        
50 € pro Teilnehmer incl. Mittagessen, erforderliche Unterlagen und 
                       Prüfungsunterlagen. 

Wenn möglich, sollte jeder Teilnehmer einen Gehörschutz mitbringen. 

 

Sachkundeausbildung nach § 7 Waffengesetz i.V. mit § 3 der
 Allgemeinen Waffengesetz Verordnung)

 

Die Sachkunde ist eine Vorraussetzung zur Erteilung einer Waffenrechtlichen Erlaubnis. Jeder Sportschütze welcher eine erlaubnispflichtige Waffe erwerben und die tatsächliche Gewalt darüber ausüben will benötigt deshalb einen Nachweis der  Sachkunde.

 

Die Schulung mit abschließender Prüfung finden an einem Tag statt.

 

Theoretische Inhalte welche vom WaffG gefordert werden:

 

·        Rechtsvorschriften des Waffen- und Beschußgesetzes

·        Notwehr / Notstand

·        Waffen- und Munitionstechnik

·        Wirkungsweise und Reichweite von Geschossen (Ballistik)

·        Aufsicht / Schießsicherheit

 

Praktische Inhalte sind:

 

·        Umgang mit Schusswaffen

·        Schießen mit Lang- und Kurzwaffen

 

Die schriftliche Prüfung wird nach dem Multiple Choice Prinzip abgehalten. Bei schlechter Prüfungsleistung folgt eine mündliche Prüfung vor dem Prüfungsausschuß welcher durch den Schützenverein gestellt wird.

 

Zum Nachweis der Sachkunde wird eine Bescheinigung ausgestellt welche durch  jede Waffenrechtsbehörde Bundesweit anzuerkennen ist.

 

Michael Feuerstein
Schützenverein Altheim-Waldhausen
feuersteinm@web.de
 
Tel. 0162/6986713