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Sachkundelehrgang Waffenrecht Termine: weitere Termine zur Zeit noch nicht bekannt
Wenn möglich, sollte jeder Teilnehmer einen Gehörschutz mitbringen. |
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Sachkundeausbildung
nach § 7 Waffengesetz i.V. mit § 3 der Die
Sachkunde ist eine Vorraussetzung zur Erteilung einer Waffenrechtlichen
Erlaubnis. Jeder Sportschütze welcher eine erlaubnispflichtige Waffe
erwerben und die tatsächliche Gewalt darüber ausüben will benötigt
deshalb einen Nachweis der Sachkunde.
Die
Schulung mit abschließender Prüfung finden an einem Tag statt. Theoretische Inhalte welche vom WaffG
gefordert werden: ·
Rechtsvorschriften
des Waffen- und Beschußgesetzes ·
Notwehr
/ Notstand ·
Waffen-
und Munitionstechnik ·
Wirkungsweise
und Reichweite von Geschossen (Ballistik) ·
Aufsicht
/ Schießsicherheit Praktische Inhalte sind: ·
Umgang
mit Schusswaffen ·
Schießen
mit Lang- und Kurzwaffen Die
schriftliche Prüfung wird nach dem Multiple Choice Prinzip abgehalten.
Bei schlechter Prüfungsleistung folgt eine mündliche Prüfung vor dem Prüfungsausschuß
welcher durch den Schützenverein gestellt wird. Zum
Nachweis der Sachkunde wird eine Bescheinigung ausgestellt welche durch jede
Waffenrechtsbehörde Bundesweit anzuerkennen ist.
Michael Feuerstein |