Finanzordnung

1. Zuständigkeiten

Die Erledigung der nach Satzung und den Beschlüssen der Mitgliederversammlung und des Gesamtvorstandes anfallenden Finanzgeschäfte obliegt dem 1. Vorstand und dem Schatzmeister. Dem Schatzmeister obliegt die Überwachung der Einnahmen und Ausgaben sowie die Vermögensverwaltung.

Für die genannten Finanzgeschäfte sind zeichnungsberechtigt:

a) Bankkonto:

  • 1. und 2. Vorstand
  • Schatzmeister
  • Vertreter vom Organisationsteam Veranstaltungen

2. Rechnungsprüfung

Die von der Mitgliederversammlung auf 4 Jahre gewählten Kassenprüfer haben zumindest einmal im Jahr das Rechnungswesen des Schützenvereines zu überprüfen. Die Prüfung erfolgt in zeitlicher Absprache mit dem Schatzmeister, der anwesend sein sollte. Der Prüfungsbericht ist dem Gesamtvorstand und der Mitgliederversammlung vorzutragen. Eine Mehrfertigung des Prüfungsberichtes erhält der Schriftführer für seine Akten.

3. Mitgliedsbeiträge und Aufnahmegebühren

Die Beitragshöhe wird von der Mitgliederversammlung beschlossen. Er soll sozial ausgewogen sein. Über die Aufnahmegebühr und das Standgeld entscheidet der Gesamtvorstand.>

 

  Jahresbeitrag Standgeld pro Jahr Gesamt Aufnahmegebühr
Mitglieder 0-17 Jahre 15,00 12,00 27,00  
  18-21 Jahre 21,00 18,00 39,00  
  ab 22 Jahren 48,00 42,00 90,00 80,00
  Studenten 15,00 12,00 27,00 80,00 (ab. 22)
  Gastschützen* 18,00   18,00  
Nichtaltheimer ab 22 Jahren       150,00
Ehrenmitglieder wie oben        

*Gastschützen, die in der Mannschaft benötigt werden


4. Standgeld Gäste

  • 4.1 Luftdruckwaffen 3,00
  • 4.20 25/50/100m + Bogen 10,00
  • 4.22 Gruppen ab 10 Personen 8,00
  • 4.23 Großveranstaltungen: nach Vereinbarung
  • 4.24 Mitglieder Förderverein halber Betrag

In den Standgeldernn Ziff 4.20 - 4.22 enthalten sind 3 Einsteckspiegel oder 1 Auflage fürs Bogenschießen. Nicht enthalten sind Schusslochpflaster.

5. Startgelder

  Bis Junior ab Schhützenklasse
Rundenwettkampf Verein Verein
Ligawettkampf Verein Verein
Meisterschaften:    
Kreis Verein Schütze
Bezirk Verein Schütze
Land Verein Verein
DM Verein Verein
EM Verein Verein

 

Tritt ein gemeldeter Schütze bei der Meisterschaft nich an, so trägt er das Startgeld für den Einzelstart und die Mannschaftsgebühr.

6. Seminare und Lehrgänge

Diese Kosten zahlt der Teilnehmer, es sei denn, dass der Lehrgang im Interesse des Vereins ist. Die Kostenaufteilung und Auflagen entscheidet dann der Gesamtvorstand.

7. Auslagenerstattung

a) alle Mitglieder sind ehrenamtlich tätig

b) Kostenzuschüsse bei der Deutschen Meisterschaft pro Tag auf Antrag 12,50

c) Fahrtkosten:

  • 0,38 Euro pro Kilometer für Wirt (Wohnung-Schützenhaus plus Besorgungsfahrten), Trainer (Training, Wettkämpfe und Meisterschaften), Mannschaftsführer* (Ligatagungen), Schützen (Bus plus Mannschaft), Jugendleiter (Fahrten zu Wettkämpfen und Meisterschaften), Mannschaftsführer (Fahrten mit Jugendlichen)
  • Spritkosten für Schützen (Deutsche Meisterschaft über 200km, Fahrten zu Ligawettkämpfen ab Landesklasse)

 *für jeden Mitfahrer zusätzlich 0,02

d) Verpflegung Ligawetkämpfe bei Abwesenheit von mindestens 9 Stunden

  • Sch, Tr, MF 20,00
  • Mitglieder 15,00

e) Busfahrten zu den Wettkämpfen sind frei für Schützen, Mitglieder, Partner und Kinder

f) Übernachtungen bei Ligawettkämpfen

  • Schützen frei
  • Mitglieder, Partner und Kinder 20,00

g) Privat-PC: Unkosten

h) Telefon-, Fax- und eMail-Gebühren auf Antrag

8. Bußgelder

Bei Nichtleistung des Schießleiterdienstes beträgt das Bußgeld pro Fehltag 5,00 sofern dadurch kein Schießleiter anwesend ist.

9. Ersätze

  • verlorener Mitgliederausweis 15,00
  • WBK-Anträge 2,00

10. Leistungen

  • Mit dem Beitrag abgegolten sind:
  • Beitrag an den Württ. Landessportbund
  • Beitrag an den Württ. Schützenverband und Deutscher Schützenbund
  • Haftpficht- und Unfallversicherung
  • Kfz-Zusatzversicherung zum Training und Wettkämpfen
  • Startgelder, siehe Ziff 5 der FO
  • Trainingsscheiben und Scheibenauflagen, Pfeilfang
  • Leihwaffen und Leihbögen
  • geheizte Räumlichkeiten

Die Mannschaftsführer Sport- und Gebrauchspistolen erhalten pro Saison eine Rolle Schusslochpflaster vom Pistolensportleiter.

11. Vermietung Bogenhalle Schützenhaus 10m-Stand


aktive Mitglieder          100,00              75,00          75,00
passive Mitglieder         150,00    nicht möglich        nicht möglich
Nichtmitglieder            300,00    nicht möglich        nicht möglich
Heizzuschlag                 75,00       40,00 in den Wintermonaten
Reinigung                    90,00
Spüldienst                   20,00 pro Std. 2 Personen
Bedienung                  10,00
Getränke                      1,50 Euro ; Flaschenware 2,00 Euro beim Wein und Sekt pro 0,25 Liter
Korkengeld                   8,00 Wein und Sekt (wenn dieser mitgebracht wird)

 

Änderungen:

19.02.2008 jährliche Kosten Mitgliedschaft bis 17 Jahre von 22,00 auf 24,00

18.08.2008 Aufnahmegebühr, Startgeld bei Meisterschaften

22.02.2012 km-Geld

20.09.2011 Ziff 7 d,e und f

12.12.2022 4. und 7. und 11. dazu