Finanzordnung
1. Zuständigkeiten
Die Erledigung der nach Satzung und den Beschlüssen der Mitgliederversammlung und des Gesamtvorstandes anfallenden Finanzgeschäfte obliegt dem 1. Vorstand und dem Schatzmeister. Dem Schatzmeister obliegt die Überwachung der Einnahmen und Ausgaben sowie die Vermögensverwaltung.
Für die genannten Finanzgeschäfte sind zeichnungsberechtigt:
a) Bankkonto:
- 1. und 2. Vorstand
- Schatzmeister
- Vertreter vom Organisationsteam Veranstaltungen
2. Rechnungsprüfung
Die von der Mitgliederversammlung auf 4 Jahre gewählten Kassenprüfer haben zumindest einmal im Jahr das Rechnungswesen des Schützenvereines zu überprüfen. Die Prüfung erfolgt in zeitlicher Absprache mit dem Schatzmeister, der anwesend sein sollte. Der Prüfungsbericht ist dem Gesamtvorstand und der Mitgliederversammlung vorzutragen. Eine Mehrfertigung des Prüfungsberichtes erhält der Schriftführer für seine Akten.
3. Mitgliedsbeiträge und Aufnahmegebühren
Die Beitragshöhe wird von der Mitgliederversammlung beschlossen. Er soll sozial ausgewogen sein. Über die Aufnahmegebühr und das Standgeld entscheidet der Gesamtvorstand.>
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Jahresbeitrag | Standgeld pro Jahr | Gesamt | Aufnahmegebühr | |
Mitglieder | 0-17 Jahre | 15,00 | 12,00 | 27,00 | |
18-21 Jahre | 21,00 | 18,00 | 39,00 | ||
ab 22 Jahren | 48,00 | 42,00 | 90,00 | 80,00 | |
Studenten | 15,00 | 12,00 | 27,00 | 80,00 (ab. 22) | |
Gastschützen* | 18,00 | 18,00 | |||
Nichtaltheimer | ab 22 Jahren | 150,00 | |||
Ehrenmitglieder | wie oben |
*Gastschützen, die in der Mannschaft benötigt werden
4. Standgeld Gäste
- 4.1 Luftdruckwaffen 3,00
- 4.20 25/50/100m + Bogen 10,00
- 4.22 Gruppen ab 10 Personen 8,00
- 4.23 Großveranstaltungen: nach Vereinbarung
- 4.24 Mitglieder Förderverein halber Betrag
In den Standgeldernn Ziff 4.20 - 4.22 enthalten sind 3 Einsteckspiegel oder 1 Auflage fürs Bogenschießen. Nicht enthalten sind Schusslochpflaster.
5. Startgelder
Bis Junior | ab Schhützenklasse | |
Rundenwettkampf | Verein | Verein |
Ligawettkampf | Verein | Verein |
Meisterschaften: | ||
Kreis | Verein | Schütze |
Bezirk | Verein | Schütze |
Land | Verein | Verein |
DM | Verein | Verein |
EM | Verein | Verein |
Tritt ein gemeldeter Schütze bei der Meisterschaft nich an, so trägt er das Startgeld für den Einzelstart und die Mannschaftsgebühr.
6. Seminare und Lehrgänge
Diese Kosten zahlt der Teilnehmer, es sei denn, dass der Lehrgang im Interesse des Vereins ist. Die Kostenaufteilung und Auflagen entscheidet dann der Gesamtvorstand.
7. Auslagenerstattung
a) alle Mitglieder sind ehrenamtlich tätig
b) Kostenzuschüsse bei der Deutschen Meisterschaft pro Tag auf Antrag 12,50
c) Fahrtkosten:
- 0,38 Euro pro Kilometer für Wirt (Wohnung-Schützenhaus plus Besorgungsfahrten), Trainer (Training, Wettkämpfe und Meisterschaften), Mannschaftsführer* (Ligatagungen), Schützen (Bus plus Mannschaft), Jugendleiter (Fahrten zu Wettkämpfen und Meisterschaften), Mannschaftsführer (Fahrten mit Jugendlichen)
- Spritkosten für Schützen (Deutsche Meisterschaft über 200km, Fahrten zu Ligawettkämpfen ab Landesklasse)
*für jeden Mitfahrer zusätzlich 0,02
d) Verpflegung Ligawetkämpfe bei Abwesenheit von mindestens 9 Stunden
- Sch, Tr, MF 20,00
- Mitglieder 15,00
e) Busfahrten zu den Wettkämpfen sind frei für Schützen, Mitglieder, Partner und Kinder
f) Übernachtungen bei Ligawettkämpfen
- Schützen frei
- Mitglieder, Partner und Kinder 20,00
g) Privat-PC: Unkosten
h) Telefon-, Fax- und eMail-Gebühren auf Antrag
8. Bußgelder
Bei Nichtleistung des Schießleiterdienstes beträgt das Bußgeld pro Fehltag 5,00 sofern dadurch kein Schießleiter anwesend ist.
9. Ersätze
- verlorener Mitgliederausweis 15,00
- WBK-Anträge 2,00
10. Leistungen
- Mit dem Beitrag abgegolten sind:
- Beitrag an den Württ. Landessportbund
- Beitrag an den Württ. Schützenverband und Deutscher Schützenbund
- Haftpficht- und Unfallversicherung
- Kfz-Zusatzversicherung zum Training und Wettkämpfen
- Startgelder, siehe Ziff 5 der FO
- Trainingsscheiben und Scheibenauflagen, Pfeilfang
- Leihwaffen und Leihbögen
- geheizte Räumlichkeiten
Die Mannschaftsführer Sport- und Gebrauchspistolen erhalten pro Saison eine Rolle Schusslochpflaster vom Pistolensportleiter.
11. Vermietung Bogenhalle Schützenhaus 10m-Stand
aktive Mitglieder 100,00 75,00 75,00
passive Mitglieder 150,00 nicht möglich nicht möglich
Nichtmitglieder 300,00 nicht möglich nicht möglich
Heizzuschlag 75,00 40,00 in den Wintermonaten
Reinigung 90,00
Spüldienst 20,00 pro Std. 2 Personen
Bedienung 10,00
Getränke 1,50 Euro ; Flaschenware 2,00 Euro beim Wein und Sekt pro 0,25 Liter
Korkengeld 8,00 Wein und Sekt (wenn dieser mitgebracht wird)
Änderungen:
19.02.2008 jährliche Kosten Mitgliedschaft bis 17 Jahre von 22,00 auf 24,00
18.08.2008 Aufnahmegebühr, Startgeld bei Meisterschaften
22.02.2012 km-Geld
20.09.2011 Ziff 7 d,e und f
12.12.2022 4. und 7. und 11. dazu