| Neujahr, Aschermittw., Karfreitag, 1.Oster- 1.Pfingst- und 1.Weihnachtsfeiertag |
| 3. Oktober, wenn nicht auf einen Mittwoch, Freitag oder Sonntag fallend. |
| 1. Mai, wenn auf einen Wochentag fällt |
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| An Allerheiligen ist das Schützenhaus ab 19.30 Uhr geöffnet, |
| wenn der Feiertag auf einen Mittwoch oder Freitag fällt |
| Geschossen werden darf nur mit Luftdruckwaffen |
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| Am Volkstrauertag darf auf der 25, 50 und 100m Bahn nicht geschossen werden |
| Am Totensonntag darf auf der 25, 50 und 100m Bahn nicht geschossen werden |
| Das gleiche gilt während des Gottesdienstes am Oswaldfest |
| und während der Fronleichnamsprozession |